Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt. Das von Ihnen im Internet gefundene Fahrzeug möchte der Händler nicht reservieren – er drängt Sie zu einem Kaufvertrag bzw. zu einer verbindlichen Bestellung. Sie stimmen dem zu, da es sich um ein besonders günstiges Angebot handelt. Die verbindliche Bestellung wird Ihnen gefaxt oder gemailt und Sie senden diese unterschrieben zurück.
Bei Abholung kommt nun das böse Erwachen. Dellen, Kratzer, Beulen. Der Verkäufer pocht aber auf den Vertrag und womöglich noch auf den darin enthaltenen Hinweis von Gebrauchsspuren. Ärger ist vorprogrammiert, meinen Sie? Nicht unbedingt! Wenn Sie als Privatperson den Kauf getätigt haben, unterliegt dieser – vorausgesetzt Sie waren nicht persönlich bei dem Händler vorstellig – dem Fernmeldeabsatzgesetz und Ihnen steht ein Widerrufsrecht zu. Also einfach den Verkäufer an einen Anwalt Ihrer Wahl verweisen und das Auto stehen lassen.
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