Neue Kfz-Steuer auch für Gebrauchtwagen?

Seit 01. Juli 2009 ist die neue Kfz-Steuer in Kraft. Bisher wurde bei PKW ausschließlich der Hubraum je angefangene 100 cm³ für die Besteuerung herangezogen. Seit 01. Juli spielt auch der CO2-Ausstoß eine wichtige Rolle, da dieser nun in Kombination mit dem Hubraum für die Höhe der Kfz-Steuer ausschlaggebend ist.

Gegenüber der weiterverbreiteten Meinung spielt diese Neuregelung beim Kauf eines Gebrauchtwagens jedoch keine Rolle, es sei denn das betreffende Fahrzeuge wurde erst ab dem 01.07.2009 erstzugelassen. Eine Besonderheit bilden auch PKW mit einer Erstzulassung vom 05.11.2008 bis zum 30.06.2009. Diese Fahrzeuge erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit dem geringeren Kfz-Steuersatz belegt (in den meisten Fälle ist dies die neue Kfz-Steuerregelung).

Alle PKW mit einer Erstzulassung vor dem 05.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 unverändert nach der alten Regelung besteuert. Ab 2013 sollen dann auch diese Fahrzeuge in eine einheitliche, noch nicht näher festgelegte, Neuregelung für alle PKW eingezogen werden.

Nach der neuen Kfz-Steuer erfolgt die Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2 € je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum.  Darüber hinaus ist der Schadstoffausstoß entscheidend. Es gilt bis 2011 ein CO2-Freibetrag von 120 g/km CO2-Emission, jedes weitere g/km wird mit 2 € besteuert

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