Bereits seit März 2007 gilt eine bundesweit einheitliche Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Damit gibt es erstmals länderübergreifende Regeln zur Kfz-Zulassung. Folgende Dokumente werden für eine Kfz-Zulassung benötigt.
Grundsätzlich benötigen Sie einen gültigen Personalausweis mit aktueller Anschrift oder einen gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. Sofern es sich um juristische Personen, Unternehmen und andere Einrichtungen handelt, wird das Fahrzeuge am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen. Außerdem akzeptiert die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung. Sofern Sie Dritte mit der Zulassung beauftragen, benötigen diese eine Vollmacht und müssen einen gültigen Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) vorlegen. Bei Minderjährigen gilt: Einverständniserklärung beider Elternteile.
Ferner benötigen Sie für eine Kfz-Zulassung entweder den alten Fahrzeugbrief mit Fahrzeugschein bzw. Abmeldebestätigung oder die neuen Fahrzeug-papiere mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ggf. auch EWG-Über-einstimmungsbescheinigung / COC-Papier). Darüber hinaus müssen Sie, falls ein auf Sie umzumeldendes Fahrzeug noch zugelassen ist, die bisherigen Kfz-Kennzeichen vorlegen.
Die Elektronische Versicherungsbestätigung, die Sie über Ihre Versicherung erhalten, wird ebenfalls benötigt.
Bei Fahrzeugen, die sich schon einmal einer Haupt- und einer Abgasuntersuchung untereziehen mussten, sind die zuletzt ausgestellten Prüfbescheinigungen vorzulegen.
Bereits seit dem 01. Oktober 2005 ist für die Zulassung eines Fahrzeuges die Ausstellung einer Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
Tags: Gebrauchtwagen, Kfz-Zulassung, Neuwagen

vielen dank für den informativen artikel…gerne verlinke ich diesen auf meinem blog http://www.monaco911.de wenn erwünscht.
grüsse aus münchen
Ansprechend aufbereitete Seite
Gegen eine Verlinkung spricht da nichts!