Autokauf Tipp – Vorsicht Mietwagen!

Einen ehemmaligen Mietwagen zu kaufen ist an sich nicht weiter bedenklich, sind diese Fahrzeuge doch durch den “Makel” der Vornutzung und meist höhere Fahrleistungen preislich durchaus attraktiv. Achten sollte man natürlich auf den Zustand des Fahrzeuges, ist dieser aber einwandfrei kann sich der Kauf eines Mietwagens lohnen.

Ärgerlich wird es allerdings, wenn einem die vorherige Mietwagennutzung nicht bekannt ist und der Verkäufer auch nicht darauf hingewiesen hat. Noch ärgerlicher wird es, wenn man darüber hinaus feststellt, dass gegenüber einem Fahrzeug ohne Mietwagenvornutzung kein Preisvorteil erzielt werden konnte. Solche Fälle können dann durchaus ein gerichtliches Nachspiel haben.
Hier haben Autokäufer aber wohl schlechte Karten. Laut einem in dieser Woche veröffentlichen Beschluss des Landgerichts Kaiserslautern muss ein Fahrzeughändler nicht ungefragt auf eine Vornutzung als Mietwagen bei einem gebrauchten Fahrzeug hinweisen. Bei einer Nutzung als Mietwagen handelt es sich, nach Auffassung des Gerichts, nicht um einen offenbarungspflichtigen Sachmangel, der den Käufer zu einer Rückgabe berechtigen würde (Az.: 2 O 498/08).

Unser Tipp: Fragen Sie ausdrücklich, ob das von Ihnen in die engere Wahl gezogene Fahrzeug im Vorbesitz als Mietwagen genutzt wurde. In diesem Fall muss der Autohändler eine wahrheitsgemäße Aussage treffen. Oder noch besser, lassen Sie doch gleich die Profis ran. myautoprofi.de klärt für Sie die kaufentscheidenden Kriterien (bis zu 17!) durch telefonische direkte Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ab und stellt Ihnen das Ergebnis in aufbereiteter Form zur Verfügung.

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