Mit Urteil vom 16. September 2009 (VIII ZR 243/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages Nutzungswertersatz zu leisten ist. Damit hat nun das höchste deutsche Gericht entschieden, dass bei einem auch durchaus berechtigten Vertragsrücktritt der Käufer für die gezogene Nutzung bezahlen muss.
Im speziellen Fall ging es um den Kauf eines älteren BMW den der Käufer aus berechtigten Gründen rückabwickeln wollte. Gegen Rückgabe der Ware forderte der Käufer sein Geld zurück. Der BGH hat nun jedoch geurteilt, dass der Käufer für die erfolgte Nutzung bis zur Rückabwicklung zu zahlen hat und dadurch faktisch nicht den gesamten Kaufpreis zurück bekommt. Dieses Urteil ist ein weiterer Grund dafür VOR dem Autokauf auf Nummer sicher zu gehen um spätere böse Überraschungen weitestgehend auszuschließen. myautoprofi.de kann Sie hierbei unterstützen; probieren Sie es doch einfach aus!
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