Auto selbst verkauft? Überraschungen vermeiden!

Sie haben Ihr Auto verkauft? Die Übergabe an den Käufer steht bevor? Wenn Sie ein paar Dinge beachten, können Sie sich unangenehme Überraschungen ersparen. Dabei geht es um mehr, als nur den vereinbarten Kaufpreis!

In den letzten Jahren häufen sich die Fälle, in denen ein verkauftes Fahrzeug durch den Käufer nicht ab- bzw. umgemeldet wird, obwohl hierzu eine Pflicht besteht.  Die Folge für den ahungslosen Verkäufer kann sein, dass er weiterhin Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge bezahlen muss. Um dies zu vermeiden können Sie sich bei den meisten Zulassungsstellen eine “Verkaufsanzeige” besorgen. Dieses Formular wird bei Übergabe von Ihnen und dem Käufer unterschrieben und anschließend an die zuständige Zulassungsstelle gesendet. Füllen Sie diese Verkaufsanzeige selbst aus. Kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Anschrift). Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen. Wenn Ihnen ein Käufer keinen Ausweis oder ein anderes amtliches Identitätsdokument vorlegen kann, ist Vorsicht geboten!

Es geht aber noch sicherer! Setzen Sie das Fahrzeug noch vor der Übergabe an den Käufer außer Betrieb (Abmeldung). Dazu benötigen Sie nur den Kfz-Brief und den Kfz-Schein, bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie die Kennzeichen. Damit gehen Sie auf Nummer sicher, dann laut Straßenverkehrsgesetz ist der eingetragene Fahrzeughalter für das Fahrzeug verantwortlich.

Eine häufig, oft auch schriftlich, getroffene Vereinbarung die den Käufer zur Ab- oder Ummeldung innerhalb kuzer Zeit verpflichtet, nutzt Ihnen wenig. Sollte sich der Käufer nicht daran halten, können Sie den Käufer zwar privatrechtlich belangen, müssen aber weiterhin Steuer und evtl. Versicherung bezahlen.

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