EU-Verordnung: Bremsassistent muss sein!

Nun ist es Pflicht: Gemäß EU-Verordnung müssen seit dem 24. November bei allen neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Bremsassistenzsysteme zum Serienumfang gehören. Fahrzeuge, die bereits in Serie sind, haben noch eine Schonfrist bis zum 24. Februar 2011. Bis dahin müssen auch diese bereits in der Grundausstattung über einen Bremsassistenten verfügen.

Diese Reglung gehört zu einer neuen EU-Verordnung, deren Ziel eine Verbesserung des Schutzes für Fußgänger im Straßenverkehr ist. Eine ähnliche verpflichtende EU-Verordnung gibt es bereits in Bezug auf das elektronische Stabilitäts-Programm (ESP), welches bis November 2014 zum Serienumfang jedes Neufahrzeugs gehören muss. 

Der Bremsassistent unterstützt den Fahrer bei Vollbremsungen. Sofern eine ruckartige starke Bremsbetätigung erfolgt, wird durch das System der Bremsdruck erhöht. Dies soll den Anhalteweg verkürzen und damit Unfälle verhindern bzw. entschärfen. Gemäß einer EU-Untersuchung könnten jährlich bis zu 1.100 tödlich verlaufende Unfälle mit Fußgängern verhindert werden, würden alle Fahrzeuge über entsprechende Brems-assistenzsystem verfügen.

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