Laut einer aktuellen Meldung will Verkehrsminister Ramsauer mit einer öffentlich zugänglichen Fahrzeughistorie zukünftig mehr Sicherheit in den Gebrauchtwagen-Kauf bringen. In der Theorie ein löblicher Ansatz, in der Praxis aber wohl kaum praktikabel.
Die von Ramsauer geplante Fahrzeughistorie soll beim Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für Kunden und Händler einsehbar sein und Antworten auf so wichtige Fragen wie Anzahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit oder tatsächlichen Kilometerstand liefern. In wie weit eine solche Historie mit dem Datenschutz vereinbar ist, müsse aber erst noch geklärt werden, so das Ministerium.
Verschiedene Hersteller haben heute schon eine digitale Fahrzeughistorie zu jedem ihrer Fahrzeuge. Dabei stellt sich aber das Problem, dass hier nur Reparaturen einsehbar sind, die von einer Vertragswerkstatt des entsprechenden Herstellers durchgeführt wurden. Daten zum Baujahr und zu den Vorbesitzern kann das KBA heute schon liefern und diese Daten sind auch heute schon über die Fahrzeugpapiere einsehbar bzw. können über die Zulassungsstellen in Erfahrung gebracht werden.
Aber wie will das KBA sicherstellen, dass jede freie Werkstatt, jeder Karosserie- und Lackierbetrieb, jede “Hinterhofwerkstatt” oder gar der “professionelle Bastler” durchgeführte Reparaturen oder “Tachojustierungen” übermittelt? Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Hat ein Käufer eventuell erst Anspruch auf Einsicht in die Daten, wenn er Eigentümer geworden ist? Ist es da nicht schon zu spät?
Aus unserer Sicht ist die Idee durchaus löblich, auch wenn sie nicht mehr ganz neu ist, aber in der Praxis leider kaum umsetzbar. Selbst wenn es irgendwann eine entsprechende Fahrzeughistorie gibt, ist diese nicht über alle Zweifel erhaben. Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf fängt damit an, dass dem Anbieter die richtigen Fragen gestellt werden, dass im Zweifelsfall ein neutraler, fachkundiger Dritter das Wunschfahrzeug auf Herz und Nieren prüft und ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, in dem alle relevanten Daten inklusive möglicher Zusagen fixiert werden.
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Tags: Fahrzeughistorie, Gebrauchtwagenkauf, Sicherheit, Verkehrsminister

Hallo MyAutoProfi-Team,
Bei uns wird darauf geachtet, dass “Tachojustierungen” nur nach einer Reparatur oder einem Austausch des Kombiinstrumentes (oder anderer defekter Module mit Kilometerspeicher) erfolgen. Dabei wird der originale Kilometerstand in den Speichern wieder hergestellt.
Alle anderen Änderungen an Wegstreckenzählern sind nach §22b StVG bereits heute verboten. Da hilft auch die Fahrzeughistorie nicht weiter. Gute Werkstätten bieten übrigens auch den Service, alle Kilometerspeicher zu prüfen und Unstimmigkeiten (z.B. Kilometer/Betriebsstunden ergibt sehr geringe Geschwindigkeiten) aufzudecken.
Euer Alex
http://www.tachojustierung-mas.de