Gebrauchtwagenkauf von Privat oder Händler? (K)eine Frage der Vernunft!

Privat oder vom Händler? Diese Frage beschäftigt viele Gebrauchtwagenkäufer. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile. Was ist sicherer, was ist günstiger, was ist zu beachten? Nachfolgend eine Zusammenfassung der wesentlichen Unterschiede zwischen Privatkauf und Kauf beim Händler.

Erst mal wollen wir mit einem Vorurteil aufräumen: Oft wird behauptet, der Kauf von Privat wäre deutlich günstiger. Dies trifft aber definitiv nicht grundsätzlich zu. Häufig kommt es auf das gesuchte Modell an. Gerade bei Fahrzeugen der unteren und oberen Mittelklasse sind Händlerangebote auf dem Niveau günstiger Privatangebote zu finden. Im Jahreswagenbereich hingegen werden Fahrzeuge von Privat oft günstiger gehandelt. Eine Faustregel welches Modell wo günstiger ist, gibt es jedoch nicht. Gebrauchtwageninteressenten sollten daher immer mehrere Angebote sorgfältig miteinander vergleichen.  

Ein weiterer Irrglauben ist, dass der Kauf beim Händler grundsätzlich mehr Sicherheit verspricht. In vielen Fällen trifft dies zwar zu, aber auch einen Kauf beim Händler kann man durchaus bereuen. Und: Händler ist nicht gleich Händler. Viele Markenhändler bieten oft schon durch Herstellervorgaben eine hohe Fahrzeugqualität, was bei sogenannten “Wald- und Wiesenhändlern” weit seltener der Fall ist. Schwarze Schafe gibt es aber überall. Selbst Markenhändler führen nicht immer eine ausreichend sorgfältige und umfangreiche Fahrzeugprüfung zur Erkennung erforderlicher Reparaturen oder versteckter Unfallschäden durch. Einen entscheidenden Vorteil hat der Kauf beim Händler jedoch in vielen Fällen: Zum Fahrzeug gibt es eine Garantieversicherung auf die wichtigsten Bauteile dazu, oder aber eine entsprechende Versicherung wird gegen Aufpreis angeboten. 

Oft fällt es dem Interessenten bei einem Kauf im Handel schwer zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die in der Regel durch eine Versicherungsgesellschaft abgesichert wird. Die Gewährleistung ist hingegen bei einem Gebrauchtwagenkauf im Handel für mindestens 12 Monate gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen der Gewährleistungspflicht muss der Händler nur für Schäden haften, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden oder angelegt waren. Diese Frage stellt sich bei einer Garantieversicherung dagegen meist nicht. Damit bleibt die gesetzliche Gewährleistung als Absicherung in der Regel hinter einer Garantieversicherung zurück. In den ersten sechs Monaten muss der Händler jedoch beweisen, dass ein etwaiger Mangel noch nicht vorhanden bzw. angelegt war.

Für den, der einen sorgfältigen Angebotsvergleich durchführt und sein Wunschfahrzeug durch einen fachkundigen Begleiter oder einen anderen neutralen Dritten unter der Lupe nehmen lässt, ist eine Entscheidung zwischen Privat und Händler keine Frage der Vernunft. Bis auf das Thema Gewährleistung / Garantie sollte man seine Entscheidung ausschließlich von der Qualität und dem Preis des konkreten Angebots abhängig machen.

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