Wer sich in den Sommerferien 2010 im EU-Ausland einen Strafzettel einhandelt, könnte noch mal ungeschoren davon kommen. Voraussichtlich ab Oktober oder November wird es für im EU-Ausland verhängte Bußgelder über 70,00 Euro aber kein Entkommen mehr geben.
Autofahrer mit dem Hang zur Geschwindigkeitsübertretung oder Falschparkerei, die sich im EU-Ausland einen Strafzettel “verdient” haben, müssen nach ihrer Heimkehr durch die heutige Gesetzeslage in den seltensten Fällen Konsequenzen befürchten. Laut Bundesjustizministerium ist damit aber voraussichtlich ab Oktober, spätestens November, Schluss. Der Bundestag hatte am vergangenen Donnerstag die Umsetzung eines EU-Beschlusses gebilligt und damit den Weg für die Eintreibung von Bußgeldbescheiden von mehr als 70,00 Euro aus dem EU-Ausland frei gemacht.
Ursprünglich war geplant das entsprechende Gesetz zum 01. Oktober in Kraft zu setzen. Da aber auch noch der Bundesrat der Gesetzesvorlage zustimmen muss, wird die Zeit knapp. Der Bundesrat tritt erst wieder im September, nach seiner Sommerpause, zusammen. Daher ist noch nicht sicher gestellt, dass das Gesetz tatsächlich zum 01. Oktober in Kraft treten wird. Die Umsetzung der EU-Bestimmung in deutsches Recht steht aber außer Zweifel, sie kann sich allenfalls etwas verzögern.
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Tags: Ausland, Autofahrer, Bußgeld, EU, Strafzettel, Vollstreckung
