Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs (Wandlung) wegen Sachmangel möglich!

Es gibt sie leider, die Fälle in denen ein Gebrauchtwagen mängelbehafetet ist und daher vom Käufer eine Rückabwicklung (früher Wandlung genannt) gefordert wird. Oft verhält sich der Verkäufer dabei nicht sonderlich hilfreich.

Nicht jeder Mangel berechtigt gleich zu einer Kaufrückabwicklung. Sofern der Kaufvertrag mit einem gewerblichen Verkäufer geschlossen wurde, muss der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, die bei gebrauchten Verbrauchsgütern oft auf ein Jahr begrenzt ist, auftreten. Dabei muss der Verkäufer in den ersten sechs Monaten nach Übergabe beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht angelegt war bzw. vorgelegen hat. Danach geht die Beweislast für einen Sachmangel auf den Käufer über.

In der allgemeinen Rechtsprechung hat es sich in Deutschland eingebürgert, dass einem gewerblichen Verkäufer in der Regel zwei Reparaturversuche zugebilligt werden müssen, bevor dieser zu einer Rückabwicklung aufgefordert werden kann. Schlägt auch der zweite Reparaturversuch fehl, kann der Käufer auf eine Wandlung (Rückabwicklung Kaufvertrag) bestehen, vorausgesetzt es handelt sich jedes Mal um den gleichen Mangel. Allgemein gilt zwar alternativ ein Anspruch auf kostenfreie Ersatzlieferung; da es sich bei einem Gebrauchtwagen aufgrund von Erstzulassung, Fahrleistung, Ausstattung und Zustand in der Regel aber um ein ”Unikat” handelt, wird meist davon ausgegangen, dass eine Ersatzlieferung in gleicher Art und Güte nicht möglich ist. Daher bleibt dann nur die Rückabwicklung.

Die Rückabwicklung ist grundsätzlich nicht kostenlos. Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages ist nach § 346 Abs. 1 BGB die empfangene Leistung (Sache) zurückzugewähren und die gezogene Nutzung herauszugeben. Der BGH (Bundesgerichtshof) geht inzwischen davon aus, dass ein vom Käufer zu leistendes Nutzungsentgelt mit Europarecht vereinbar ist. Bei der Berechnung der Nutzungskosten gehen die Ansichten jedoch weit auseinander. Durchgesetzt hat sich bei Gebrauchtwagen inzwischen, dass bei der Berechnung eine theoretische Gesamtfahrleistungserwartung als Grundlage dient. Umstritten ist aber die Höhe dieser Fahrleistungserwartung. Es gibt gerichtlich erwirkte Ansätze die sich je nach Fahrzeug zwischen 150.000 Kilometern und 300.000 Kilometern bewegen; ein Mittelwert aus diesen beiden Ansätzen dürfte daher eine realitätsnahe Grundlage für die Berechnung darstellen.

Um das Nutzungsentgelt für einen Gebrauchtwagen bei einer Rückabwicklung zu errechnen werden folgende Rechengrößen benötigt: Kaufpreis, Kilometerstand bei Übernahme, Kilometerstand bei Rückgabe und eine zu erwartende Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs. Hier ein konkretes Rechenbeispiel: Kaufpreis 10.000 Euro, Übernahme mit 100.000 Kilometern, Kilometerstand bei Rückgabe 120.000, zu erwartende Gesamtfahrleistung 200.000 Kilometer. Zuerst wird die zu erwartende Restlaufleistung zum Zeitpunkt der Übernahme ermittelt; in unserem Fall sind das 100.000 Kilometer (Gesamtfahrleistungserwartung 200.000 Km abzüglich Fahrleistung bei Übernahme 100.000 Kilometer). Der Kaufpreis von 10.000 Euro wird dann durch die Restlaufleistung geteilt. Das Nutzungsentgelt für den gefahrenen Kilometer liegt somit bei 0,10 Euro. Mit dem Fahrzeug wurden von der Übernahme bis zur Rückgabe 20.000 Kilometer zurück gelegt. Jeder Kilometer kostet 0,10 Euro. Somit ergibt sich ein Nutzungsentgelt in Höhe von 2.000 Euro. Im Gegenzug hat der Käufer aber Anspruch auf eine Rückgewähr eventueller Zulassungskosten sowie auf eine Kapitalverzinsung.

Beim Kauf von Privat sind die Möglichkeiten einer Rückabwicklung in der Regel sehr begrenzt. Bei Verträgen zwischen Privatpersonen werden Gewährleistungsansprüche meist ausgeschlossen, was zwischen Privatpersonen prinzipiell möglich und üblich ist. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln verbessern sich die Chancen für eine Rückabwicklung jedoch deutlich.

Die vorstehenden Ausführungen stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar und können diese im konkreten Einzelfall auch nicht ersetzen. Es handelt sich um eine Zusammenfassung frei zugänglicher Informationen verschiedener Quellen.

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