Lange wurde über eine Winterreifenpflicht diskutiert und über die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Änderungen der Staßenverkehrsordnung (StVO) spekuliert, nun besteht Gewissheit: die Winterreifenpflicht kommt – und zwar schon kommende Woche!
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Nach § 2 Absatz 3 a der StVO ist bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Mit dieser im Jahr 2006 durchgeführten Ergänzung der StVO (Straßenverkehrsordnung) sind zwar Winterreifen nicht verpflichtend, wollen Sie aber bei entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen am Verkehr teilnehmen, kommen Sie eigentlich nicht drum herum. Bei geräumter, schnee- u. eisfreier, Straße ist es durchaus möglich auch ohne Winterreifen am Verkehr teilzunehmen, ohne gegen die StVO zu verstoßen.
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