Privater Autokauf: Musterkaufverträge sind gültig!
Laut einer Entscheidung vom BGH (Bundesgerichtshof) vom 17.02.2010 können einseitige Musterkaufverträge, wie sie im konkreten Fall von einer Versicherung zur Verfügung gestellt wurden, beim privaten Autokauf zulässig sein (AZ: VIII ZR 67/09). Für Käufer, die von einem privaten Anbieter unter Verwendung eines Musterkaufvertrages einen Gebrauchtwagen kaufen gilt daher: Vertragsklauseln vor Unterschrift genau prüfen und gegebenenfalls auf Anpassungen bestehen!
