Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs (Wandlung) wegen Sachmangel möglich!

Es gibt sie leider, die Fälle in denen ein Gebrauchtwagen mängelbehafetet ist und daher vom Käufer eine Rückabwicklung (früher Wandlung genannt) gefordert wird. Oft verhält sich der Verkäufer dabei nicht sonderlich hilfreich.

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Geschrieben am 26.08.2010 von heiko in Erfahrungen. 0 Kommentare.

Autokauf – Rückabwicklung kostet Geld!

Mit Urteil vom 16. September 2009 (VIII ZR 243/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages  Nutzungswertersatz zu leisten ist. Damit hat nun das höchste deutsche Gericht entschieden, dass bei einem auch durchaus berechtigten Vertragsrücktritt der Käufer für die gezogene Nutzung bezahlen muss.

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Geschrieben am 11.10.2009 von heiko in Allgemein. 0 Kommentare.