Autokauf – Rückabwicklung kostet Geld!
Mit Urteil vom 16. September 2009 (VIII ZR 243/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages Nutzungswertersatz zu leisten ist. Damit hat nun das höchste deutsche Gericht entschieden, dass bei einem auch durchaus berechtigten Vertragsrücktritt der Käufer für die gezogene Nutzung bezahlen muss.
