Autokauf – heute schon an morgen denken!

Nach § 2 Absatz 3 a der StVO ist bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Mit dieser im Jahr 2006 durchgeführten Ergänzung der StVO (Straßenverkehrsordnung) sind zwar Winterreifen nicht verpflichtend, wollen Sie aber bei entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen am Verkehr teilnehmen, kommen Sie eigentlich nicht drum herum. Bei geräumter, schnee- u. eisfreier, Straße ist es  durchaus möglich auch ohne Winterreifen am Verkehr teilzunehmen, ohne gegen die StVO zu verstoßen.

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Geschrieben am 04.10.2009 von heiko in Autokauf-Tipps. 0 Kommentare.